Immobilienbüro Bayern - Salzburg Stadt und Umgebung

Häuser,Wohnungen, Grundstücke, Gewerbeimmobilien Mieten & Kaufen

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Mein Name ist Daniela DuMont, und ich bin selbständige Immobilienmaklerin direkt vor Ort in Bayern und Salzburg.

Sie möchten Ihr/-e Wohnung/Haus/Grundstück verkaufen, vermieten oder verpachten ?


Sie benötigen dabei angemessene, engagierte Unterstützung und eine Ansprechpartnerin, die Sie in rechtlichen Fragen aufklärt, mit Rat und Tat zur Seite steht und den optimalen Weg für einen reibungslosen Verkauf bzw. eine seriöse Vermietung mit Ihnen geht ?


Gerne erhalten Sie über mich eine professionelle, aktuelle und fundierte Bewertung Ihrer/s Immobilie/Grundstücks.

 

Sehr gerne freue ich mich auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.

 

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Leistungen

Informieren Sie sich über meine inkludierten Leistungen


     


Aktuelles Angebot

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SBG-SÜD/GRÖDIG: 3 EDLE EINZELBÜROS GETRENNT ODER ALS PAKET ZU VERMIETEN

 BESCHREIBUNG

 

Zur Vermietung stehen 3 Einzelbüros, die einzeln oder im Paket gemietet werden können. Die Büros befinden sich in allerbester Gesellschaft auf einem einzigartigen Campus !!!

Objektdaten:

Immobilientyp: Büro (gewerblich)
Zimmer: 1
Fläche: ca. 20m²
Kellerfläche: ca. 30 m² (kann optional dazu gemietet werden )
Parkplatz: 1 (à Netto € 25,- inkl. )

Objektbeschreibung:

Die edlen Einzelbüros liegen im 1. Geschoss und haben jeweils ein Ausmaß von ca. 20 m², die sich auf einer großzügigen Etage mit weiteren Büros befinden.
Eine komplett ausgestattete Tee-Küche, sowie getrennte Toilettenräume stehen mithin für die Mieter zur Verfügung.

Die Büros überzeugen durch ihre hochwertige Ausstattung und die absolut ruhige und doch zentrale Lage am Ortsrand von Grödig.

Ein Parkplatz ist jeweils einem Büro zugeordnet. Ein Kellerraum steht optional zur Verfügung.

Lage:

Die gepflegten Arbeitsräume befinden sich in optimaler Erreichbarkeit nur wenige Minuten vom Autobahnzubringer Salzburg-Süd entfernt und bieten dennoch eine absolute Ruhelage.
Direkt an die Südseite des Grundstückes grenzt das Wasserschutzgebiet mit dem Trinkwasserbrunnen von Salzburg an, wodurch der freie, wunderbare Ausblick unverbaubar bleiben wird.

Sonstiges:

Optional zur Mitbenutzung stehen den Mietern das außerordentlich gemütliche Gemeinschaftscafe bspw.. in der Mittagspause oder auch zum Zusammensitzen mit Kollegen, sowie Seminar- u. Schulungsräume mit Projektor und Bestuhlung, Küche, Billiard-Raum, Catering, WCs (Frauen/Herren getrennt) sowie die Parkanlage zur Verfügung.

Kostenaufstellung:

Miete netto: 420 €
Parkplatz : 25 €
BK netto: 50 €
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Gesamtmiete netto: 495 €

Provision: 3 BMM zzgl. 20 %MwSt.
Kaution: 3 BMM

Bei Fragen und Besichtigungswünschen steht Ihnen die Objektbetreuerin über das Anfrageformular zur Verfügung.


1 Parkplatz ist im Mietpreis inkludiert

AGBs laut Webseite


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AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    
für Dienstleistungen der Firma H&A-Immobilien; Am Goring 13;DE-83435 Bad Reichenhall; Inh.: Daniela DuMont
Stand: 01.01.2019

H&A-Immobilien,Inh.: Daniela DuMont, Am Goring 13, DE-83435 Bad Reichenhall, 0043(0)660-8302900, ha-immobilien@gmx.net,
    
USt-IdNr.: DE 308872279



1. Geltungsbereich
    
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma H&A-Immobilien/Inh.:Daniela Dumont – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2             Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber/ Abgeber mindestens schon in Form einer mündlichen Zusage und Akzeptanz des Tätigwerdens seitens des Maklers durch den Auftraggeber/ Abgeber einerseits, sowie durch Legung eines Miet- oder Kaufangebotes ( ausgehändigt von der Immobilienfirma H&A-Immobilien ) auf Seite des Immobiliensuchenden zustande.

                
3.2     Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist auf Abgeberseite die Bewerbung und Vermittlung seiner Immobilie oder Grundstückes und auf Seite des Immobiliensuchenden im schriftlichen Angebot ( bereitgestellt von der Firma H&A-Immobilien ) festgelegt. Die Aufgabe des Maklers besteht ausschließlich in der Zusammenführung von Abgeber und Suchendem, um diesen den Abschluss einer Immobilien - oder Grundstückstransaktion zu ermöglichen und diese Geschäftsgelegenheit damit zu legen. 


4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt auf Abgeberseite mit dem durch ihn akzeptierten Tätigwerden des Maklers und der Duldung der durch den Makler ausführenden Aktivitäten, und auf der Seite des Immobiliensuchenden mit der Angebotslegung und endet mit der schriftlichen oder mündlichen Annahme des Vermietenden/Verkaufenden, also wenn eine Übereinkunft zwischen den Parteien erzielt wurde.

4.2     Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen vereinbart. Es darf hier zu keinem Abschluß mit einem Verkaufendem/Vermietendem und im Umkehrschluss mit dem Suchenden, die aufgrund der Maklertätigkeit zueinander vermittelt worden sind, gekommen sein. Ein beiderseitiger Abschluß entbehrt der Kündigung, da eine aufgrund des Maklerverdienstes eine Vermittlung stattgefunden hat.  

4.3     Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor,wenn das Vertrauensverhältniss vor Abschluss der Vermittlung zerrüttet ist. Keine Kündigung ist möglich, wenn ein Abschluss zwischen den Parteien zustande kommt, den der Makler nachweislich verursacht und begründet hat.


5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die Bewerbung und Vermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks.

5.2     Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag ( auch im mündlichen Vereinbaren ) einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3             Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner ( hier auch natürlich der Makler als vermittelnde Partei ) bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für alle Parteien zu gewährleisten.

5.4     Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

                Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Miet- oder Kaufangebot aufgeführten Provisionspreis nach Annahme des Miet- oder Kaufangebotes durch beide Parteien fällig und berechnet.


6.3     Die Umsatzsteuer wird im Ausland mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4     Rechnungen sind bei Erhalt binnen 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für allfällige Änderungen oder Voraussetzungen für Zahlungen zwischen den vermittelten Parteien.

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Abgeber oder Immobiliensuchenden und dem Dienstleister gilt das der Situation entsprechende anwendbare Recht.

                Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.


9. Sonstige Bestimmungen

Der Dienstleister ist als Doppelmakler tätig.



Ort, Datum, Bad Reichenhall 01.01.2019                                                         Firma/Name : H&A-Immobilien/ Inh.: Daniela DuMont
                                


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